Punktspielsaison wird abgebrochen

Der TFV informiert.

Punktspielsaison wird abgebrochen – Vorstand entschied bei einer Enthaltung für ein Pokalfinale FC Carl Zeiss Jena – ZFC Meuselwitz

Der Vorstand des Thüringer Fußball-Verbandes (TFV) hat heute (19.04.21) in einer Videokonferenz unter anderem die Anträge des Spiel-, Jugend – sowie des Frauen- und Mädchenausschusses zum Punktspielbetrieb und zum Landespokal ausführlich diskutiert und danach entschieden: Bei allen Beschlüssen dazu gab eine sehr deutliche Mehrheit und nur beim Antrag zur Annullierung der Punktspiele zwaren es wei Vorstände, die mit nein stimmten. Ansonsten wurde noch eine Enthaltung beim Antrag zum Thüringen Pokal der Männer registriert.

Die Punktspielsaison 2020/21 wird auf der Grundlage der Spielordnung § 11 Ziffern 4 und 5 in allen Spielklassen des Landes und der Kreise annulliert und nicht gewertet, Alle zum Zeitpunkt der Annullierung aktiven Mannschaften behalten für die Folgesaison 2021/22 den Startplatz in der jeweiligen Liga. Vom Beschluss ausgenommen sind die Landespokalwettbewerbe der Männer, Jugend (AOK PLUS Landespokal), Frauen- und Mädchen sowie der Fußballkreise.

Sollte in der NOFV-Oberliga ein Aufstiegsplatz für eine Thüringer Mannschaft bereit stehen, wird dieser über eine Qualifikationsrunde ermittelt. Vier Vereine, die BSG Wismut Gera, der SV 09 Arnstadt, FSV 1996 Preußen Bad Langensalza und der FSV Schleiz, haben die Zulassung für die NOFV-Oberliga beantragt und zwischen ihnen soll bis zum 25.05.21 ein Modus festgelegt werden. Kann ein Aufsteiger nicht bis zum 21.06.21 ermittelt werden, so wird dem NOFV keine Mannschaft aus Thüringen gemeldet.

Das Finalspiel im Landespokal soll am 29. Mai im Rahmen des Finaltages der Amateure ausgetragen werden. Dafür werden die einzigen aktuell im Trainingsbetrieb befindlichen Regionalligamannschaften, FC Carl Zeiss Jena und ZFC Meuselwitz, nominiert. Die 30 anderen Mannschaften der 3. Hauptrunde des Thüringen Pokals scheiden aus dem Wettbewerb aus und erhalten aus dem Solidartopf einen Ausgleichsbetrag von 2.000 Euro brutto. Kann das Finale aufgrund der Covid-19 Pandemie nicht ausgetragen werden, wird der Vertreter des TFV zwischen den beiden geplanten Finalisten und höchstklassigsten Vereinen des TFV unter notarieller Aufsicht ausgelost. Wenn aus unvorhersehbaren Gründen kein Teilnehmer an der 1. DFB-Pokalrunde gemeldet werden, kann kein Solidartopf verteilt werden.

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